In sozialen Medien und in einigen Warnhinweisen wird derzeit behauptet, OpenAI sei mit Apple eine Partnerschaft eingegangen, durch die ChatGPT Zugriff auf die gesamte Nachrichtenhistorie eines Nutzers erhalte und in dessen Namen Texte verschicken könne. Wer seine Privatsphäre schützen wolle, solle dieses Plugin meiden – und da auch die eigenen Kontakte es aktiviert haben könnten, sei es ratsam, iMessage insgesamt zu meiden. Diese Aussage ist so, wie sie kursiert, in mehreren Punkten unpräzise.
Richtigstellung
- Keine Partnerschaft, sondern Konfliktparteien: Apple war an der Ankündigung des Plugins nicht beteiligt und hat OpenAI im Juli 2026 wegen mutmasslichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen verklagt. Die beiden Unternehmen stehen sich rechtlich gegenüber, nicht als Partner.
- Kein systemweiter iMessage-Zugriff, sondern ein optionales Mac-Plugin: Es handelt sich um ein Plugin für die ChatGPT-Desktop-App, das über die Plugins-Oberfläche installiert werden muss und Nachrichten durchsuchen, entwerfen, analysieren und – nach Freigabe – versenden kann.Es funktioniert ausschliesslich auf Macs mit Apple-Silicon-Chip, nicht auf Intel-Geräten, iPhones oder anderen Plattformen.
- Senden ist nicht automatisch: Das Versenden erfordert standardmässig eine Bestätigung durch den Nutzer, und OpenAI rät ausdrücklich davon ab, eine dauerhafte Freigabe zu erteilen.
- Der Zugriff ist real problematisch – aber technisch anders gelagert als „Apple gibt Zugriff frei“: Für die Funktion muss der Nutzer „Full Disk Access“ gewähren und diese Berechtigung liest die lokal bereits entschlüsselte Nachrichtendatenbank aus – die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von iMessage bietet hier keinen zusätzlichen Schutz, weil sie nur die Übertragung, nicht die lokale Speicherung betrifft.
- Das eigentliche Risiko für Dritte ist real, aber anders: Nicht die Kontakte haben das Plugin aktiviert, sondern umgekehrt – aktiviert man selbst das Plugin, werden potenziell auch die Nachrichten aller eigenen Gesprächspartner für die KI zugänglich, ohne dass diese davon wissen oder zugestimmt haben. Dort liegt das datenschutzrechtliche Problem.
Für weitere Infos, siehe die hier referenzierten Links.