Influencer Marketing: Wo stehen wir heute?
Ein aktuelles Urteil des OLG Hamburg bestätigt, dass Influencer eigene Markenwerbung nicht zwingend als «Werbung» kennzeichnen müssen, wenn der kommerzielle Zweck ohnehin auf der Hand liegt. Ein Anlass, die Schweizer Rechtslage zu aktualisieren und mit dem deutschen Urteil kurz zu vergleichen.